Hirnschmelze Teil 2
Bei Maischberger sagte Wirtschaftsprofessor Rudolf Hickel gerade, dass es gut sei, dass seit einiger Zeit das Leerverkaufen von Aktien eingeschränkt sei und dass Short Selling generell verboten werden sollte, weil das dem Finanzmarkt schade.
Obwohl ich gerne shorte, stimme ich da natürlich voll zu. ;-) Denn seit dem Short-Verbot am 19. September läuft es einfach prima an den Aktienmärkten, oder? Die Verluste innerhalb diesen drei Wochen summieren sich auf nur 15% bis 20%. Also eine super Performance – nur die Short Seller können dieses Mal nun wirklich nicht schuld sein. Mal sehen, was ab morgen abgeht, wenn in den USA das Short Selling in den Finanzwerten wieder möglich ist.
Ach verdammt, ich habe noch gestern irgendwo gelesen (ich glaube bei SPON), dass laut einer Studie Shortseller keine Schuld haben. Ich finde den Artikel aber gerade nicht…
Ich habe den Artikel wieder gefunden. War doch nicht bei SPON, sondern Handelsblatt…
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-inside/leerverkaufsverbot-bringt-nichts;2057044
Kann mich Fachfremden mal jemand aufklären? Ich dachte, Leerverkauf von Aktien sei bei uns schon lange verboten (oder immer schon), nur in den USA halt nicht. Es gibt da an der Eurex wohl eine Möglichkeit, und zwar mit diesen komischen 1-Euro-Strike-Optionen, Leerverkauf zu simulieren. Aber das sind doch Optionsgeschäfte, also was ganz anderes. Wurde das etwa jetzt bei uns verboten und ist mit Leerverkauf bzw. Short Selling gemeint? Wie kann man etwas verbieten, was doch schon verboten ist?
Nein ist nicht verboten bzw. auch nicht gewesen. Allerdings kann die BaFIN nach gemäß §4 Abs. 1 WpHG Leerverkäufe untersagen, wenn eine Marktstörung drohen sollte…
Mmmh, ich meinte das natürlich ironisch. Ist wohl nicht ganz ‘rüber gekommen…
Das Shorten ist in Deutschland seit dem 20. September nur bei einigen Aktien verboten, z.B. Banken und Versicherungen. Siehe BaFin verbietet Leerverkäufe
Also in meinem Buch “Professionelles Euroex-Trading” steht wörtlich auf Seite 114: “Diese als “Shorten von Aktien” oder “Leerverkauf” bekannte Transaktion ist – anders als bspw. in den USA – in Deutschland leider nicht zugelassen. Bei einem klassischen Leerverkauf leiht sich der Investor die Aktie bei seinem Broker und verkauft sie zum aktuellen Kurs an der Börse …”. (Eck/Riechert, Aufl. 2006). Das steht so auch in anderen Lehrbüchern zum Thema “Aktien/Optionen”.
Also ist diese Aussage “in Deutschland verboten” definitiv falsch?
Und zu meinem besseren Verständnis sei die Nachfrage gestattet. Diese Art von Shorten hat nichts mit Optionsgeschäften (z.B. Short Put) zu tun, oder? Denn um eine Option zu verkaufen, braucht man die Aktien ja nicht einmal zu besitzen, also auch nicht zu leihen. Und so etwas (z.B. short put an der Eurex) ist z.B. auch für die speziellen Bankentitel nicht verboten? Ist das richtig?
Sorry für eine solche Grundsatzfrage an die Profis. Aber in der öffentlichen Diskussion weiß auch keiner richtig, was mit Leerverkaufen gemeint ist, aber alle fordern Verbot.
Korrektur: Ich meinte natürlich Short Call, nicht Short Put. Ich verkaufe also einen Call. Verpflichte mich also Aktien zu liefern, die ich gar nicht habe.
Das Leerverkaufen funktioniert genau so, wie Du es beschrieben hast. Ich leihe mir vom Broker Aktien und verkaufe sie, um sie zu einem späteren Zeitpunkt möglichst zu einem niedrigeren Preis zurück zu kaufen. Und es ist in Deutschland erlaubt, außer in den oben erwähnten Finanztiteln.
Bei Optionen gibt es alle möglichen Variationen. Long/Short Put und Long/Short Call und eine Vielzahl darauf basierender Strategien.
Nee, bei einem Short Call musst Du bei Ausübung die Aktien einfach liefern. Das hat nichts mit Leerverkauf zu tun.
Bei Morgan Stanley waren im Sommer etwa 6% des Aktienkapitals geshortet. Am Tag vor der (Not-)Übernahme nur noch weniger als 2%. Der Kurs ist also eingebrochen, obwohl sich die Shortpositionen verringert haben und sich die Shorter in den 3 Monaten dazwischen eindecken (sprich kaufen) mussten.
Shortselling beschleunigt nur den Abwärtstrend und verstärkt die Schwankungen. Mehr nicht. Auf Sicht von Monaten hat Shortselling keine wirklichen Auswirkungen mehr.
@Wölfl: Leider gibt es bei Amazon für das von Dir genannte Buch kein “Search Inside”. Wenn das da wirklich steht, dan bestärkt mich das in meiner seit zwei Jahren gültigen Regel, keine Bücher mehr aus dem Verlag zu kaufen.
Das Shortselling keine Schuld trägt wusste man schon 1909!
http://www.orf.at/080924-29827/?href=http%3A%2F%2Fwww.orf.at%2F080924-29827%2F29828txt_story.html