Verlinken verboten!
Ich erweitere gerade die Linksammlung und bin zufällig über folgende Nutzungsbedingungen eines Anbieters für Börseninformationen gestolpert:
Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung [...] wird ausdrücklich untersagt.
Wie bitte? Ok, ok, dass das direkte Verlinken von Charts, wie es gerne in Diskussionsforen gemacht wird (aber vom Anbieter sehr einfach verhindert werden könnte), oder das Einbinden ganzer Seiten in Framesets untersagt wird, sehe ich ja noch ein. Aber das Setzen eines simplen Links auf die Homepage des Anbieters?
Tja, Pech. Ich wollte gerade sehr prominent auf der Startseite von “Trader’s Quest” kostenlos Werbung in der Art “Das beste Finanzportal aller Zeiten ist [Hyperlink zur Homepage]” machen. Aber das darf ich ja nicht.
Tja, frei nach dem Motto: wer nicht will, der hat schon.
Übrigens eine ebenso unsinnige, wie haltlose Regelung…
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