Wie im Beitrag Die Aktienparty – Aktien Kaufempfehlung oder nicht? bereits geschrieben, können die Spam Mails durchaus als direkte Kaufempfehlungen angesehen werden, auch wenn im Risikohinweis die Autoren der Mails das Gegenteil behaupten: “Dies ist keine Kaufempfehlung! Die Mail dient nur zu Informationszwecken.”

Die Entscheidung, ob es sich um eine Kaufempfehlung handelt, liegt letztendlich eben nicht bei den Autoren der Spam Mails oder “seriöser” Börsenbriefe. Hierzu hat die BaFin heute Stellung bezogen. Geschädigte Anleger können sich dort melden.

BaFin warnt vor Spam-Mails:

Derzeit werden Anleger massiv mit so genannten Spam-Mails zum Kauf von Aktien aufgefordert. Die Mails enthalten meist eine ausdrückliche Kaufempfehlung mit der Angabe extremer Kursziele oder –prognosen, ohne diese näher zu begründen.

Die BaFin warnt Anleger davor, solche Mitteilungen als Grundlage für Anlageentscheidungen zu benutzen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verbreitung der Spams nur dazu dient, die Kurse der betroffenen Wertpapiere ohne realistischen Hintergrund in manipulativer Weise nach oben zu treiben. Die BaFin greift Hinweise betroffener Anleger auf und geht diesen mit Blick auf Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz nach.

Bonn/Frankfurt, den 19. März 2007
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